Zahnfleischbehandlung

Im Falle eines Knochenabbaus entsteht ein Knochendefekt und damit eine Zahnfleischtasche. Da sich das Zahnfleisch damit nicht automatisch zurückzieht, bildet sich zwischen dem Zahn, dem Knochen und dem Zahnfleisch eine sog. Zahnfleischtasche. In diese Zahnfleischtasche nisten sich Mikro-Speisereste ein, die vom Patienten nicht mit der Zahnbürste entfernt werden können. Diese zersetzen sich, verfaulen - sehr aggressive Bakterien entstehen und belasten den allgemeinen Gesundheitszustand. Dies führ bis hin zu einer ernsten Gefährdung, insbesondere bei herzerkrankten Patienten, in der Schwangerschaft oder bei Zuckererkrankten und anderen Risikogruppen-Patienten.

Die Zahnfleischbehandlung beinhaltet zuerst die Feststellung, Lokalisation, Messung der Taschentiefe sowie die Dokumentation all dieser Daten und die röntgenologische Bestätigung der Behandlungsbedürftigkeit um eine gründliche Reinigung der Zahnfleischtaschen mittels Ultraschallgeräten durchführen zu können.

Prophylaktische Maßnahmen wie regelmäßige professionelle Zahnreinigungen, systematische Kontrollen, eine Dokumentation der Entwicklung der Taschen sowie ihrer Tiefe und der bakteriellen Besiedlung sind zwingend erforderlich um den Abbau des Knochens aufhalten zu können.

Die Einhaltung der Verhaltensregeln des Patienten hat ebenfalls eine große Bedeutung. Die Zahnfleischtasche kann nicht reversibel aufgebaut werden. Der verlorene Knochen kann nur mittels Knochenaufbau wieder gefüllt werden, jedoch kann der weitere Abbau des Knochens durch diese Art der Behandlung gestoppt und unter Kontrolle gebracht werden.

Bei stark bakteriell besiedelten Taschen kann eine DNA Laboranalyse notwendig und unter Umständen auch eine Antibiotikatherapie erforderlich sein.

In extremen Fällen kann eine chirurgische Behandlung (Lappenoperation mit offener Curetage) als Alternative zu dieser Zahnfleischtaschenreinigung notwendig sein. Diese Behandlung kann nach Überprüfung der Bedürftigkeit von der Krankenkasse unter Umständen genehmigt und übernommen werden. Lediglich die professionelle Zahnreinigung wird nicht von der Kasse übernommen und ist daher kostenpflichtig.

Sprechzeiten

Liebe Patienten,

wir haben neuen Sprechzeiten - für Termine und telefonische Betreuung. 

 

In dringenden Notfällen hinterlassen Sie uns eine Nachricht und wir rufen Sie zurück. 

 

Wir sind für Sie wie folgt erreichbar:

Vormittags
Montag bis Donnerstag: 8:15 bis 12:00 Uhr

Nachmittags
Montag, Dienstag und Donnerstag: 15.00 bis 17:00 Uhr


Wir freuen uns auf Sie!

Die Telefonische Notdienst Ansage fürs Wochenende und Feiertage ist telefonisch abrufbar unter der Nummer: 0941 5987923 oder www.notdienst-zahn.de

Go to top